Handyvertrag richtig kündigen – darauf müssen Sie achten
Wenn der bisherige Handyvertrag nicht mehr den eigenen Ansprüchen genügt und auch kein alternativer Tarif des Anbieters vorhanden ist, dann heißt es, Abschied nehmen. Wie Sie den alten Handyvertrag richtig kündigen, zeigen wir Ihnen hier.
Kündigungsfrist einhalten
Bei den meisten Handyverträgen handelt es sich um 24-Monats-Tarife und die sind in aller Regel mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist versehen. Das heißt, drei Monate vor Vertragsende müssen Sie den Vertrag kündigen – und zwar schriftlich. Zwar ist das nicht explizit in den AGBs so angegeben, allerdings empfiehlt sich die schriftliche Kündigung. Diese erfolgt idealerweise per Einschreiben mit Rückschein, denn auch Fax-Kündigungen werden häufig nicht anerkannt. Für die Fristwahrung ist es meist von Bedeutung, wann der Brief beim Anbieter eingeht. Daher sollten Sie nicht auf den letzten Drücker kündigen, sondern ein paar Tage für die Postlaufzeit mit einplanen.
Was muss in der Kündigung stehen?
In der Kündigung Ihres Handyvertrags sollten Sie alle wichtigen Daten angeben, darunter Ihren Namen, Ihre Anschrift und Kundennummer, die Rufnummer sowie den Termin, zu dem Sie kündigen wollen. Ebenso sollten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung Ihres Handyvertrags anfordern. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die bisherige Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden soll. Eine Kündigung könnte also wie folgt aussehen:
Mobilfunk 123
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Musterstadt, den 01.01.2016
Kündigung Handyvertrag 12345 – Rufnummer 0171 – 123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den oben genannten Handyvertrag fristgemäß zum 30.04.2016. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung zu und geben Sie dabei den genauen Zeitpunkt des Vertragsendes an.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Natürlich können Sie diese Mustervorlage für jeden Anbieter verwenden. Möchten Sie die Kündigung noch einfacher gestalten, finden Sie hier weitere Musterschreiben und Formulare speziell auf Ihren Anbieter abgestimmt.
Wie kann ich nach der Kündigung meine Rufnummer behalten?
Natürlich ist es mittlerweile auch bei Handynummern möglich, die Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Allerdings müssen Sie dafür dem neuen Anbieter die Bestätigung Ihrer Kündigung vorlegen. Zudem sind auch hier bestimmte Fristen einzuhalten. Frühestens können Sie die Rufnummernmitnahme etwa vier Monate oder 123 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit beauftragen. Der späteste Zeitpunkt ist einen Monat (31 Tage) nach Ende der Vertragslaufzeit. Beachten Sie dabei, dass die Bearbeitungszeit je nach Anbieter variiert. Zwischen vier und neun Tagen sollten Sie in jedem Fall einrechnen.
In der Regel werden Ihnen 20 bis 30 Euro für die Rufnummernmitnahme vom bisherigen Anbieter berechnet. Die meisten „Neu-Anbieter“ gewähren Ihnen für die Mitnahme der Rufnummer allerdings einen Bonus zwischen fünf und 25 Euro, so dass diese finanziell kaum ins Gewicht fallen dürfte.
Kann ich meinen Handyvertrag vorzeitig kündigen?
Grundsätzlich kann der Handyvertrag nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Allerdings ist es in der Praxis so, dass Verträge bei Tod des Vertragsnehmers vorzeitig beendet werden. Auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland können Sie unter Umständen eine Stilllegung des Vertrags erreichen. Sprechen Sie dafür den Mobilfunkanbieter einfach an. Weitere Härtefälle sind ebenfalls denkbar, wenn es um die vorzeitige Kündigung geht. Einen Rechtsanspruch haben Sie darauf aber nicht.
Kommentare