Ratgeber für die häusliche Pflege
Durch eine Pflege im eigenen zu Hause können Pflegebedürftige ihr Leben in gewohnter Umgebung verbringen. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet dazu verschiedene Hilfen an. Darunter fallen Sachleistungen (wie die Hilfe von Pflegediensten), Pflegegeld oder eine Kombination aus beidem.
Diese Pflegestufen gibt es
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung beanspruchen zu können, muss der Versicherte gemäß § 14 und 15 SGB XI pflegebedürftig sein. Dies sind Personen, die auf Dauer erheblich eingeschränkt sind und bei denen ein gewisser Bedarf an Grundpflege sowie an hauswirtschaftlicher Versorgung besteht.
Insgesamt wird in drei Pflegestufen unterschieden. In welche Pflegestufe eingestuft wird, hängt von der Dauer der täglichen Zeit für die Pflege ab, aber auch der Anteil der Grundpflege wird berücksichtigt:
- Erhebliche Pflegebedürftigkeit – Pflegestufe 1: In diese Stufe fallen alle Personen, die täglich durchschnittlich rund 90 Minuten Hilfe benötigen. Auf die Grundpflege müssen hierbei mindestens 46 Minuten und zwei Verrichtungen entfallen.
- Schwerpflegebedürftigkeit – Pflegestufe 2: In die Stufe zwei fallen alle Personen, die an drei Stunden am Tag einer Pflege bedürfen. Mindestens zwei Stunden müssen in der Grundpflege liegen.
- Schwerstpflegebedürftigkeit – Pflegestufe 3: Wer durchschnittlich rund fünf Stunden täglich einer Pflege bedarf, wird in Pflegestufe 3 eingestuft. Mindestens vier Stunden hiervon müssen die Grundpflege betreffen. Wer zudem auch nachts regelmäßig zwei Pflegekräfte benötigt, wird als Härtefall eingestuft. Gleiches gilt bei einer körperlichen Versorgung von sieben Stunden pro Tag und auch einer nächtlichen Hilfe.
Das übernimmt die Pflegeversicherung
Abhängig von der Pflegestufe übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für einen professionellen Pflegedienst oder zahlt das sogenannte Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen. Ebenso werden Zuschüsse für den Umbau in eine barrierefreie Wohnung übernommen oder die Anschaffung eines Wannenlifts.
Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegestufe 1 für den pflegenden Familienangehörigen 215 Euro pro Monat. Bei Pflegestufe 2 erhöht sich der Betrag auf 420 Euro und bei Stufe 3 sind es 675 Euro. Wird ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, so beteiligt sich die Pflegeversicherung bei Stufe 1 mit 420 Euro an den Kosten, bei Stufe 2 mit 980 Euro und in der höchsten Stufe mit 1.470 Euro. Psychisch erkrankte, demenziell erkrankte oder geistig behinderte Personen mit einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz erhalten einen Betreuungsbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen. Um pflegende Angehörige zu unterstützen, können berufstätige pflegende Familienangehörige durch eine Familienpflegezeit und Pflegezeit gefördert werden. Ist dieser durch Krankheit oder Urlaub an der Pflege verhindert, kann im Rahmen der Pflegeversicherung eine Verhinderungspflege für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr beantragt werden.
Möchten Sie mehr zum Thema häusliche Pflege erfahren, dann erhalten Sie weitere ausführliche Informationen auf dem Portal „Pflege daheim statt Heim“.
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