Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Alptraum wird, sollten sich zukünftige Hausbesitzer gegen Risiken am Bau ausreichend absichern. In das Paket von insgesamt drei Policen gehört die Bauherrenhaftpflicht.
Eine Baustelle ist ein Ort mit vielen Gefahrenquellen. Wer baut, trägt die Verantwortung dafür, dass sich während der Baumaßnahmen weder Personen verletzen, noch dass es zu Sachschäden kommt. Damit hat der Bauherr eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. So muss er die Baustelle entsprechend einzäunen und die Baumaterialien sicher lagern. Doch egal wie vorsichtig ein Bauherr ist, es kann immer etwas passieren. Machen die Geschädigten Schadenersatzansprüche geltend, dann greift die Bauherrenhaftpflichtversicherung.

Der Bauherr haftet für Schäden mit seinem gesamten Vermögen

Ansonsten droht im Extremfall der finanzielle Ruin. Denn Bauherren haften für Schäden mit ihrem gesamten Vermögen. Ungesichertes Baumaterial, das einen Bauarbeiter verletzt oder herabfallende Dachziegel, die parkende Fahrzeuge beschädigen – die Liste an möglichen Schadensereignissen ist lang.
Mit einem weitverbreiteten Irrtum gilt es aufzuräumen: Das Schild: „Eltern haften für ihre Kinder“ schützt nicht vor Schadenersatzforderungen. Kinder spielen gern auf Baustellen. Und auch wenn sie das Gelände unbefugt betreten, haftet unter Umständen der Bauherr für Schäden und nicht, wie viele glauben, die Eltern. Wenn ein Kind in eine Baugrube stürzt und womöglich danach gelähmt ist, stehen am Ende möglicherweise Ansprüche auf Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder lebenslange Rentenzahlungen wegen Invalidität.

Gerichte stellen oft hohe Anforderungen an Bauherren

Die Frage, ob der Bauherr haftet, muss oft vor Gericht entschieden werden. Verkehrssicherungspflicht heißt, alles Zumutbare zu unternehmen, um Gefahren von allen Anwesenden auf dem eigenen Grundstück fernzuhalten. Die Gerichte stellen dabei hohe Anforderungen. Egal wie der Prozess ausgeht, der Bauherr braucht seine Haftpflichtversicherung. Denn sie zahlt auch den Anwalt, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Der Versicherungsschutz aus der Bauherrenhaftpflicht endet, wenn das Gebäude bezugsfertig ist. Dann ist der Bauherr wieder über seine private Haftpflichtversicherung versichert. Experten raten zum Abschluss der Versicherung bereits beim Kauf des Baugrundstücks. Das noch unbebaute Grundstück ist dann für eine Dauer von zwei Jahren versichert.
Neben der Bauherrenhaftpflicht braucht der Häuslebauer für die eigenen vier Wände von Beginn an zwei weitere Policen: Die Feuerrohbauversicherung, die später in die Wohngebäudeversicherung übergeht, und die Bauleistungsversicherung für das unverbaute und verbaute Material.