Kfz-Zulassung eines Neuwagens: Wie gehe ich vor?
Wer sich ein neues Fahrzeug kauft, den erwartet der Gang zur Zulassungsstelle. Für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs müssen Sie bestimmte Dokumente vorlegen. Um welche Papiere es sich handelt und wie Sie diese erhalten, haben wir für Sie zusammengefasst. Weiterhin gibt es in vielen Städten und Landkreisen bereits die Möglichkeit, einen Teil der Zulassung online durchzuführen.
Die Gebühren für die Zulassung eines Neuwagens sind bundesweit nicht einheitlich und variieren je nach Zulassungsbezirk. Ihre zuständige Zulassungsstelle informiert Sie darüber, welche Kosten in Ihrem Bezirk auf Sie zukommen.
Kfz-Zulassung: Welche Unterlagen benötige ich?
Eine Übersicht über die Dokumente, die Sie bei der Anmeldung Ihres Fahrzeugs vorlegen müssen, finden Sie nachfolgend:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Es bestehen besondere Regeln, wenn bevollmächtigte Personen, Minderjährige sowie Firmen oder Vereine die Zulassung durchführen. Dann werden die folgenden zusätzlichen Nachweise benötigt:
- Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis/Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
- Minderjährige: schriftliches Einverständnis sowie Personalausweis/Reisepass aller Erziehungsberechtigten
- Firmen: Gewerbeanmeldung und Auszug aus dem Handelsregister (sofern eingetragen)
- Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist der Nachweis über den Versicherungsschutz des Fahrzeugs. Bei ihr handelt es sich um eine siebenstellige Zeichenabfolge aus Zahlen und Buchstaben. Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach Beantragung von Ihrer Kfz-Versicherung. Die Zulassungsstellen können mittels der Bestätigung in ihren Datenbanken prüfen, ob das betreffende Fahrzeug über den nötigen Versicherungsschutz verfügt. Nur mit ihrer Vorlage wird die Kfz-Zulassung erteilt. Bis 2008 wurde die Deckungskarte (Doppelkarte) ausgegeben. Mit der elektronischen Bestätigung ist der Aufwand heute deutlich geringer.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) wird für Neuwagen bei der Anmeldung des Fahrzeugs ausgestellt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten Sie in der Regel vom Autohändler oder Hersteller des Fahrzeugs. Andernfalls stellt die Zulassungsstelle Ihnen diese ebenfalls aus. Hierzu sollten Sie den Kaufvertrag und die Rechnung für Ihr Fahrzeug bereithalten.
Bei der Kfz-Zulassung ist in fast allen Bundesländern eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorzulegen. Im Internet finden Sie Vordrucke, die Sie dafür verwenden können. In Bremen und Berlin haben Sie die Möglichkeit, die Steuer auch mit Ihrer EC-Karte oder in bar bezahlen. Beachten Sie, dass Sie als Fahrzeughalter bei einer Neuwagenzulassung keine offenen Steuerrückstände für andere Fahrzeuge haben dürfen. Andernfalls wird das Fahrzeug solange nicht zugelassen, bis der Fahrzeughalter die Schulden begleicht.
Online-Zulassung von Fahrzeugen
Eine komplette Online-Zulassung ist bisher noch nicht möglich. Jedoch können die Fahrzeughalter in vielen Kreisen und Städten die Anmeldung bereits im Internet vorbereiten. Hierzu tragen Sie die benötigten Daten in ein Online-Formular ein. So verkürzt sich die Zeit beim Besuch der Zulassungsstelle, da die Sachbearbeiter vor Ort nur noch die angegebenen Daten kontrollieren und die Fahrzeugpapiere ausdrucken müssen.
Kennzeichen-Wiedereinführung
Seit November 2012 wurden im Zuge der Kennzeichenliberalisierung über 250 Altkennzeichen wieder eingeführt. Ehemalige Kreise und kreisfreie Städte haben die Möglichkeit, ihre abgeschafften Kennzeichenkürzel wieder zu beantragen. Welche Kfz-Unterscheidungszeichen in welcher Region wieder verfügbar sind, veranschaulicht die folgende Infografik.
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