Was ist ein Energieausweis?
Ab Juli 2008 sind alle Hauseigentümer verpflichtet, den Energiepass erstellen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein Zertifikat, das nach bestimmten Messungen beurteilt, ob ein Gebäude Energie verschwendet, zum Beispiel durch bestimmte bauliche Mängel. Auch die Heizung und evtl. undichte Fenster oder Türen gehören zu diesen Messungen. Der Hauseigentümer bekommt Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und bei erfolgter Abschaffung eine Dokumentation der Ergebnisse. Dabei werden Potenziale zur Einsparung aufgezeigt und die Qualität von Wohngebäuden hinsichtlich des energetischen Zustandes vergleichbar gemacht. Manchmal hört man auch den Begriff Energieausweis, der in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007).
Festgestellt werden bauliche Mängel zum Beispiel durch den Blower-Door-Test oder die Thermografie.

Was ist der Unterschied zwischen einem Energiepass und einem Energieausweis?
Es gibt keinen. In der Richtlinie der EU steht aber Energieausweis.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Das Bundeskabinett hat 2007 die neue Energiesparverrodnung verabschiedet, die nur in einigen Details leicht verändert wurde, zum Beispiel bei den Anforderungen an Wohngebäude und die Bewertungsverfahren. Dazu gehören u. a. auch die Anforderungen an Heizkessel sowie die Nachrüstungs-verpflichtungen. Verändert oder neu aufgenommen wurden Anforderungen an Nichtwohngebäude und Verfahren zu deren energetischen Bewertung, alternative Energieversorgung, sommerlicher Wärmeschutz, Inspektion von Klimaanlagen hinsichtlich energetischer Komponenten und die Festlegung des
Energieausweise für bestehende Gebäude.
Nur qualifizierte und unabhängige Aussteller, die bei der Deutschen Energie Agentur registriert sind, insbesondere Architekten, Ingenieure oder geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk dürfen den Energiepass ausstellen.
Diese sind unabhängig und beurteilen Gebäude objektiv. Daraus folgt eine fundierte Ist-Zustand-Einschätzung mit Modernisierungs- und Sanierungstipps im Rahmen einer ganzheitlichen Gebäudebewertung, denn es sind auch bautechnische und Gestaltungsaspekte zu berücksichtigen. Für die Sanierung können zugleich weitere Leistunden des Architekten beauftragt werden, z. B. Baugenehmigung, Kostenschätzung oder Ausschreibung.

Geltungsbereich
Die deutsche Verordnung gilt für Wohn- und Nutzgebäude mit Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius, die jährlich über vier Monate zu heizen sind). Haben diese Gebäude mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und werden mindestens vier Monate jährlich bezeizt, kommen zur Heizung noch die raumlufttechnischen Anlagen und die Anlagen zur Warmwasserbereitung, besonders Trinkwasser hinzu. Bestimmte Anforderungen gelten für Neubauten, bestimmte für Bestandsgebäude und manche Regelungen gelten für beide Gebäude.

Energieausweis Grundlagen:
Beim Niedrigenergiehaus liegt die Höchstgrenze des Heizwärmebedarfs bei 70 kWh/m²a, beim Passivhaus weniger als 15 kWhm²a. Neben dem Heizwärmebedarf ist auch der Primärenergiebedarf inkl. Haushaltstrom entscheidet, wobei hier die beheizte Wohnfläche als Bezug genommen wird.
Ein Nullenergiehaus hat keinen Netto-Energiebezug von außen und ein Plusenergiehaus liefert übers Jahr Netto-Energie nach außen. Der Jahres-Primärenergiebedarf setzt sich aus Warmwasser und Heizung zusammen in Bezug auf die Gebäudenutzfläche bei den KfW-40- und KfW-60-Häusern. Hier ist auch der spezifische Transmissionswärmeverlust wichtig, der mindestens 45 % bzw. mindestens 30 %unter dem Höchstwert nach EnEV liegen muss. Diese Häuser werden auch umfassend von der KfW gefördert.
Bei X-Liter-Häusern ist der Heizölbedarf entscheidend.
Wohnhäuser, die in den 60-er und70-er Jahren erbaut wurden, benötigen etwa 300 kWh/(m²a). Wirtschaftlich ist eine Sanierung mit Passivhaus-Komponenten.

Beim Vergleich muss auf die Grundlagen geachtet werden, beispielsweise ob Heizung und/oder Warmwasser angegeben werden oder vielleicht zusätzlich der Haushaltsstrom. Auch die Bezugsfläche ist entscheidend, meist handelt es sich hier um die Bruttogeschossfläche, die Gebäudenutzfläche, die Nutzfläche, die Wohnfläche oder die beheizte Wohnfläche.
Weiter ist zu beachten, ob sich die Leistungsangaben auf die Endenergie oder die Primärenergie beziehen. Bedeutend hierfür ist die genaue Kenntnis des Aufbaus einer Anlage.

Der Energiepass beinhaltet also zusammengefasst folgende Punkte:
Energieeffizienzklasse, Primärenergiebedarf, Informationen zum Gebäude (Typ, Baujahr, Wohnungen), Dämmeigenschaften der Gebäude-Außenhülle (energetische Qualität) sowie Anlagenaufwandszahl = energetische Qualität der Heizungs- und Warmwasseranlagen (Anlagenaufwandszahl). Darüber hinaus stehen im Energiepass die CO2-Emissionen, der Endenergiebedarf (Gas, Öl, Strom) sowie Modernisierungstipps zur Einsparung von Energiekosten.