Der Energieausweis (Energiepass)
Was ist ein Energieausweis?
Ab Juli 2008 sind alle Hauseigentümer verpflichtet, den Energiepass erstellen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein Zertifikat, das nach bestimmten Messungen beurteilt, ob ein Gebäude Energie verschwendet, zum Beispiel durch bestimmte bauliche Mängel. Auch die Heizung und evtl. undichte Fenster oder Türen gehören zu diesen Messungen. Der Hauseigentümer bekommt Vorschläge zur Beseitigung der Mängel und bei erfolgter Abschaffung eine Dokumentation der Ergebnisse. Dabei werden Potenziale zur Einsparung aufgezeigt und die Qualität von Wohngebäuden hinsichtlich des energetischen Zustandes vergleichbar gemacht. Manchmal hört man auch den Begriff Energieausweis, der in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007).
Festgestellt werden bauliche Mängel zum Beispiel durch den Blower-Door-Test oder die Thermografie.
Was ist der Unterschied zwischen einem Energiepass und einem Energieausweis?
Es gibt keinen. In der Richtlinie der EU steht aber Energieausweis.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Das Bundeskabinett hat 2007 die neue Energiesparverrodnung verabschiedet, die nur in einigen Details leicht verändert wurde, zum Beispiel bei den Anforderungen an Wohngebäude und die Bewertungsverfahren. Dazu gehören u. a. auch die Anforderungen an Heizkessel sowie die Nachrüstungs-verpflichtungen. Verändert oder neu aufgenommen wurden Anforderungen an Nichtwohngebäude und Verfahren zu deren energetischen Bewertung, alternative Energieversorgung, sommerlicher Wärmeschutz, Inspektion von Klimaanlagen hinsichtlich energetischer Komponenten und die Festlegung des
Energieausweise für bestehende Gebäude.
Nur qualifizierte und unabhängige Aussteller, die bei der Deutschen Energie Agentur registriert sind, insbesondere Architekten, Ingenieure oder geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk dürfen den Energiepass ausstellen.
Diese sind unabhängig und beurteilen Gebäude objektiv. Daraus folgt eine fundierte Ist-Zustand-Einschätzung mit Modernisierungs- und Sanierungstipps im Rahmen einer ganzheitlichen Gebäudebewertung, denn es sind auch bautechnische und Gestaltungsaspekte zu berücksichtigen. Für die Sanierung können zugleich weitere Leistunden des Architekten beauftragt werden, z. B. Baugenehmigung, Kostenschätzung oder Ausschreibung.
Geltungsbereich
Die deutsche Verordnung gilt für Wohn- und Nutzgebäude mit Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius, die jährlich über vier Monate zu heizen sind). Haben diese Gebäude mehr als 12 Grad Celsius und weniger als 19 Grad Celsius und werden mindestens vier Monate jährlich bezeizt, kommen zur Heizung noch die raumlufttechnischen Anlagen und die Anlagen zur Warmwasserbereitung, besonders Trinkwasser hinzu. Bestimmte Anforderungen gelten für Neubauten, bestimmte für Bestandsgebäude und manche Regelungen gelten für beide Gebäude.
Energieausweis Grundlagen:
Beim Niedrigenergiehaus liegt die Höchstgrenze des Heizwärmebedarfs bei 70 kWh/m²a, beim Passivhaus weniger als 15 kWhm²a. Neben dem Heizwärmebedarf ist auch der Primärenergiebedarf inkl. Haushaltstrom entscheidet, wobei hier die beheizte Wohnfläche als Bezug genommen wird.
Ein Nullenergiehaus hat keinen Netto-Energiebezug von außen und ein Plusenergiehaus liefert übers Jahr Netto-Energie nach außen. Der Jahres-Primärenergiebedarf setzt sich aus Warmwasser und Heizung zusammen in Bezug auf die Gebäudenutzfläche bei den KfW-40- und KfW-60-Häusern. Hier ist auch der spezifische Transmissionswärmeverlust wichtig, der mindestens 45 % bzw. mindestens 30 %unter dem Höchstwert nach EnEV liegen muss. Diese Häuser werden auch umfassend von der KfW gefördert.
Bei X-Liter-Häusern ist der Heizölbedarf entscheidend.
Wohnhäuser, die in den 60-er und70-er Jahren erbaut wurden, benötigen etwa 300 kWh/(m²a). Wirtschaftlich ist eine Sanierung mit Passivhaus-Komponenten.
Beim Vergleich muss auf die Grundlagen geachtet werden, beispielsweise ob Heizung und/oder Warmwasser angegeben werden oder vielleicht zusätzlich der Haushaltsstrom. Auch die Bezugsfläche ist entscheidend, meist handelt es sich hier um die Bruttogeschossfläche, die Gebäudenutzfläche, die Nutzfläche, die Wohnfläche oder die beheizte Wohnfläche.
Weiter ist zu beachten, ob sich die Leistungsangaben auf die Endenergie oder die Primärenergie beziehen. Bedeutend hierfür ist die genaue Kenntnis des Aufbaus einer Anlage.
Der Energiepass beinhaltet also zusammengefasst folgende Punkte:
Energieeffizienzklasse, Primärenergiebedarf, Informationen zum Gebäude (Typ, Baujahr, Wohnungen), Dämmeigenschaften der Gebäude-Außenhülle (energetische Qualität) sowie Anlagenaufwandszahl = energetische Qualität der Heizungs- und Warmwasseranlagen (Anlagenaufwandszahl). Darüber hinaus stehen im Energiepass die CO2-Emissionen, der Endenergiebedarf (Gas, Öl, Strom) sowie Modernisierungstipps zur Einsparung von Energiekosten.
Sehr gut erklärt !
Lasst euch nicht von den großen Energieversorgern mit einem kostenlosen Energieausweis +Abo für 10 Jahre Strom über den Tisch ziehen.
Einige wichtige Hinweise für Hausbesitzer, die sich im Internet (weil es dort so billig ist) einen Energieausweis besorgen um der ab 1. Juli 2008 beginnenden Pflicht nach der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) Genüge zu tun:
– wenn Sie während der 3 letzten Heizperioden Sanierungen an Ihrem Haus vorgenommen haben, durch die sich die energetische Qualität verbessert (z. B. Wärmedämmungen, neue Fenster, Heizung etc.) darf nach EnEV kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, da die (alten) Energiekennwerte dann mehr oder weniger falsch sind. Möglich ist jedoch der bedarfsorientierte E-Ausweis. Wenn Sie die Möglichkeit haben abzuwarten, bis 3 komplette Heizperioden NACH der Sanierung vorliegen, tun Sie es.
– falls Sie einen Fragebogen bekommen, in dem nicht nach solchen Sanierungen gefragt wird, werfen Sie ihn am besten in den Papierkorb !
– wenn Sie eine thermische Solaranlage haben, sollte das im Energieausweis berücksichtigt werden, da er sonst falsch ist
– falls Sie einen Fragebogen bekommen, in dem nicht nach einer Solaranlage gefragt wird, ……..
– im Energieausweis sind Modernisierungsvorschläge zwingend vorgeschrieben, falls solche kostengünstig möglich sind. Dazu muss der Aussteller einige Informationen von Ihnen anfordern über Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke, Heizung etc., damit er den energetischen Zustand beurteilen kann.
– falls Sie einen Fragebogen bekommen, in dem nicht nach den Außenbauteilen gefragt wird, ……..
– wenn Sie eine Ölheizung haben, aber nur die Liefermengen bei Anlieferung bekannt sind (z. B. aus Lieferscheinen oder Rechnungen), kann daraus kein exakter Verbrauch ermittelt werden, wenn die zum Zeitpunkt der Lieferungen in den Tanks befindliche Restmenge nicht bekannt ist. Wenn Sie von Ihrem Ausweisersteller nicht darauf hingewiesen werden dass er exakte Verbräuche benötigt, zweifeln Sie hoffentlich, denn der aufgrund von Liefermengen erstellte Ausweis wäre falsch. Als Grundlage für die Verbrauchserfassung bei Ölheizung können nur gemessene oder errechnete (Heizkostenverordnung!) Verbräuche dienen.
– wenn Sie ein MFH besitzen mit Wohnnutzung in den OG’s und Ladengeschäft im EG, sind nach Energieeinsparverordnung EnEV i. d. R. getrennte Ausweis erforderlich, je einer für die Wohnnutzung und einer für die gewerbliche Nutzung. Ein ordentlicher Erfassungsbogen muss Sie darauf hinweisen.
– falls Sie einen Fragebogen bekommen, in dem nicht nach einer eventuellen gewerblichen Nutzung gefragt wird, ……..
– nicht jeder, der Ausweise für Wohngebäude ausstellen darf, hat auch die Berechtigung, Ausweise für gewerbliche Nutzung / Nichtwohngebäude auszustellen. Lassen Sie sich auf jeden Fall vom Anbieter seine Ausstellungsberechtigung darlegen.
– bitte denken Sie auch daran, dass für die Erstellung eines ordentlichen Verbrauchs-Ausweises einschließlich eventueller Rückfragen, Korrespondenz und sonstiger organisatorischer Tätigkeiten eine Zeit von mindestens 1/2 bis 1 Stunde, meist jedoch sogar noch mehr veranschlagt werden muss. Absolute Kampfpreise um die 1,- Euro decken nicht mal eBay-Gebühren ab. Es gibt zwar viele Anbieter, die so versuchen, in’s Geschäft zu kommen, aber die können einem leid tun… Fragen Sie diese mal nach ihrer Haftpflicht-Versicherung für Vermögensschäden, die eintreten soll falls der Ausweis falsch ist und Sie deshalb einen Vermögensnachteil bei Verkauf oder Vermietung erleiden! Seien Sie fair, schließlich würden Sie vermutlich auch nicht für 3,99 Euro Stundenlohn abzügl. Unkosten (z. B. eBay-Gebühren) diesen Job tun und dieses Risiko übernehmen wollen.
Last but not least: wenn Sie Ihr Häuschen selber bewohnen und nicht verkaufen oder vermieten wollen, brauchen Sie keinen Energieausweis, auch nicht nach dem 1. Juli 2008 !
Was mach ich bloss als Besitzer eines 9 Familienhauses mit Circo Heizungen, wenn die Mieter keine Gasrechnungen der letzten 3 Jahre mehr haben bzw. inzwischen umgezogen sind? Wie in aller Welt soll da ein Energieausweis korrekt erstellt werden?
An Harry,
das ist ganz einfach.
Schreib an das Gaswerk:
Bitte teilen Sie mir die Gasverbrauchswerte für die Jahr 2005, 2006 und 2007 für mein Haus ….. mit.
Unterschreiben. Fertig.
Dauert ca. 1,5 Wochen, dann kommen die Werte per Post.
Habe ich schon öfter gemacht.
Guter Tip mit dem Gaswerk.
Auch der ursprüngliche Artikel ist schon sehr hilfreich.