Das Leasen von Fahrzeugen liegt im Trend. Laut dem Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. ist die Leasing-Branche derzeit Deutschland größer Investor. Allein im Jahr 2012 wurden hierzulande 1,6 Millionen Leasing-Verträge abgeschlossen. Vor allem mittelständische Unternehmen zählen zu den Kunden der Leasing-Anbieter.

Niedrigere monatliche Raten

Im Moment besonders beliebt ist das Gebrauchtwagen Leasing. Die Autos – oftmals Jahreswagen – haben dann bereits rund 20 Prozent ihres Neuwertes verloren, wodurch die monatlichen Leasingraten für die Kunden deutlich günstiger werden.
Gerade für Privatpersonen, die sich einen schicken Wagen gönnen möchten, ohne gleich ein Vermögen dafür zu investieren, lohnt sich das Leasen von Gebrauchtfahrzeugen durchaus.

Im Gegensatz zum Leasen von Neuwagen sind bei gebrauchten Autos aber nicht nur die festgelegten Raten niedriger. Auch sind Fahrzeuge, die nicht mehr ganz neu sind, meist viel günstiger im Unterhalt.
Außerdem sind Leasinganbieter immer dazu verpflichtet, ihren Kunden die Autos in einem perfekten Zustand zu übergeben. Dass Leasingnehmer nach ein paar Tagen feststellen, dass etwas mit dem Fahrzeug nicht in Ordnung ist, und sie dann selbst auf den Kosten sitzen bleiben, ist also ausgeschlossen.

Steuerliche Vorteile nur für gewerbliche Leasingnehmer

Ein weiterer Vorteil, den Privatkunden bei gebrauchten Leasingfahrzeugen genießen, ist die Möglichkeit, das Auto nach Ablauf des Leasingvertrages zu einem besonders günstigen Preis erwerben zu können. Natürlich können auch geleaste Neuwagen im Anschluss gekauft werden, jedoch lohnt sich dies finanziell normalerweise nicht so sehr wie bei einem Gebrauchtfahrzeug.
Dem ADAC zufolge hat sich das Fahrzeugleasing inzwischen tatsächlich als Alternative zum Barkauf und zur klassischen Finanzierung durchgesetzt. Und das sogar, obwohl private Leasingnehmer gar keine steuerlichen Vorteile nutzen können.

Von Steuervorteilen profitieren allerdings Unternehmen und Selbstständige, wenn sie einen Leasingvertrag unterzeichnen. Denn die monatlich zu zahlenden Leasingraten können direkt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Weil die Raten von der Steuer abgesetzt werden dürfen, können beispielsweise Unternehmen, die ihre Mitarbeiter mit repräsentativen Firmenwagen ausstatten möchten, auf diese Weise Kosten einsparen. Wenn es sich dann noch um Gebrauchtfahrzeuge handelt und nicht um Neuwagen, sind die Ausgaben noch geringer.

Unternehmen können flexibel reagieren

Für den Fall, dass der Betrieb irgendwann in finanzielle Schwierigkeiten geraten sollte, ist es zudem in der Regel einfacher, einen Leasingvertrag auslaufen zu lassen, um Betriebsausgaben einzusparen, als etwa die eigenen Fahrzeuge zu verkaufen. Für Unternehmer ist das Leasen also nicht nur kostengünstiger, sondern ermöglicht außerdem ein hohes Maß an Flexibilität.