Haus zur Miete oder Eigenheim: Was passiert bei einem Wasserschaden?
Schäden am oder im Haus kommen immer sehr ungelegen und plötzlich. Zudem sind sie in der Regel mit Ärger, Stress und umständlichem Papierkram verbunden. Es liegt in der Art des Schadens begründet, welche Versicherung für die Regulierung in Anspruch genommen werden muss. Dabei ist es gleichgültig, ob der Hausbewohner nur Mieter oder auch Eigentümer des Wohngebäudes ist.
Gesucht und gefunden: Das Traumhaus
Den Traum vom Haus mit eigenem Garten erfüllen sich einige Tausend Familien jährlich. Selbst wenn die neue Familienunterkunft nur angemietet ist, so ist es ein völlig anderes Wohngefühl als in einer Mietwohnung. Der Vorteil bei einem Eigenheim ist das kleine Stück Freiheit mehr. Da kann einem niemand mehr die Tierhaltung verbieten, es kann geduscht und gebadet werden wann, sooft und solange der Eigentümer es will und auch bei der Gartengestaltung redet niemand mehr dazwischen. Bei angemieteten Häusern kann diese Freiheit drastisch beschnitten sein. Einige Vermieter von Häusern verbieten beispielsweise, aus Angst um den Parkettboden, die Tierhaltung.
Privatbesitz ist Ihre Angelegenheit
Kommt es am oder im Haus zu einem Schaden, so muss genau festgestellt werden, welche Ursachen für das Ereignis verantwortlich sind. Dabei gilt, dass alle Schäden am Haus von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden. Dazu ist zu klären, wer die Wohngebäudeversicherung bezahlt. Als Regel gilt: Wer zahlt die Grundsteuer? – Der zahlt auch die Hausversicherung. Für detaillierte Auskünfte über die Kosten und die genauen Leistungen ist ein Gang zum Beispiel zur Medien Versicherung a.G. Hausversicherung ratsam. Die Schäden an Einrichtungen und persönlichem Besitz werden in der Regel von der Hausratversicherung getragen.Typische Schäden für die Hausversicherung oder Wohngebäudeversicherung sind:
- geplatztes Wasserrohr
- geplatztes Rohr des Heizungskreislaufes
- Sturmschäden am Haus oder im Garten (Gartenzaun)
- Feuerschäden durch Blitzschlag oder durch unter Putz verlegte elektrische Anlagen
Im Vergleich dazu typische Schäden, die durch die Hausratversicherung abgedeckt sind:
- geplatzter Wasserschlauch an der Wasch- oder Geschirrspülmaschine, auch wenn der Parkettboden beschädigt wurde.
- Feuerschäden durch ein defektes elektrisches Gerät
- Beschädigung des Mobiliars durch ein geplatztes Wasserrohr
- Beschädigung oder Vernichtung des persönlichen Eigentums durch Feuer, ausgelöst durch einen Blitzschlag oder eine defekte elektrische Anlage, die zum Haus gehört (beispielsweise Brand von Kabeln unter Putz oder Brand der Heizungsanlage)
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