Unfallstatistiken belegen, dass jährlich etwa 1800 Menschen an den Folgen eines Verkehrsunfalls durch Trunkenheit am Steuer sterben. Die Zahl der Verletzten ist mit circa 49 000 angegeben. Die Dunkelziffern dürften allerdings noch deutlich höher sein.

Sich nach dem Genuss von Alkohol hinters Steuer zu setzen, ist also keineswegs ein Kavaliersdelikt.

Promillegrenzen und das Strafmaß ohne Unfall

In Deutschland gilt eine „Promillegrenze“ von 0,5. Was aber nicht heißt, dass darunter keine Strafen drohen, sollte man beispielsweise wegen Fahrunsicherheiten auffallen.

Fahranfänger dürfen während der Probezeit nicht mit Alkohol im Blut fahren, das heißt, hier sind 0 Promille Pflicht. Das Gleiche gilt seit 2007 auch für Personen unter 21 Jahren.

Wer Personen oder Waren in der Öffentlichkeit befördert, hat ebenfalls eine 0,0-Promille- Grenze einzuhalten. Also beispielsweise Lkw-Fahrer, Busfahrer, Taxifahrer und so weiter.

Wird jemand, für den 0 Promille gelten mit Alkohol im Blut erwischt, drohen Geldstrafen, Punkte eine Nachschulung, und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.

Für alle anderen Fahrer gelten zwar die 0,5 Promille, aber auch hier drohen schon unter diesen Wert Strafen. Zeigt man nämlich Unsicherheiten, sei es, das Schlangenlinien fahren oder das Nichtbeachten der STVO, dann wird es schon ab 0,3 Promille teuer.

Es drohen:

  • 7 Punkte
  • Geldstrafen
  • Fahrverbot
  • auch Freiheitsstrafen sind möglich

Wie hoch das Strafmaß letztendlich ist, das hängt natürlich immer von der Schwere des Vergehens ab. Hier ist eine Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer und Verkehrsgefährdung durchaus möglich.

Ab einem Wert von 0,5 Promille wird man auch ohne Anzeichen von Fahruntüchtigkeit bestraft. Hier gibt es 4 Punkte, bis 3 Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe von bis zu 3000 Euro. Fällt der Fahrer aber durch eine unsichere Fahrweise auf, ist das Strafmaß deutlich höher. Hier sind es dann:

  • 7 Punkte
  • ein Fahrverbot von 6 Monaten bis 5 Jahre
  • Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe
  • Wiederholungstäter müssen zur MPU

Auch wenn der Kraftfahrer keine trunkenheitsbedingten Ausfallerscheinungen aufweist und er im Straßenverkehr nicht auffällig wurde, begeht einer in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit.

Mit einem Alkoholwert ab 1,1 Promille im Blut wird man, laut deutscher Rechtssprechung, als absolut fahruntüchtig eingestuft. Das bedeutet, man macht sich auf jeden Fall wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar, egal ob man auffällig wurde oder nicht. Es kommt also zu einer Gerichtsverhandlung, eine Verurteilung mit:

  • Fahrverbot
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • hoher Geldstrafe
  • Anordnung einer MPU
  • Gefängnisstrafe droht.

Kommt es zu einem Unfall

Deutlich schlimmer sind die Strafen, falls es zu einem Unfall kommt und ein Blutalkoholwert festgestellt wird.

Hier wird es auf jeden Fall eine hohe Geldstrafe und einen Entzug der Fahrerlaubnis geben, auch Punkte sind mit Sicherheit dabei. Eine MPU ist ebenfalls sicher.

Wie hoch die Strafe konkret ausfällt, entscheidet ein Richter. Denn natürlich es das Strafmaß auch abhängig vom festgestellten Promillewert und der Schwere des Unfalls.

Nicht zuletzt werden auf den Fahrer auch Schadensersatzforderungen und Regressansprüche Dritter zukommen. Die Haftpflichtversicherung kann den alkoholisierten Unfallverursacher beispielsweise in Regress nehmen und natürlich können auch die Unfallgegner Ansprüche stellen.

Es ist also keinesfalls ein Kavaliersdelikt unter Alkoholeinfluss zu fahren. Es gefährdet das eigenen und das Leben anderer. Hinter jedem Unfall mit Personenschäden stecken menschliche Schicksale, die oftmals ganze Familien treffen.

Neben dem Strafmaß deutscher Gesetze muss man sich also auch mit den moralischen Folgen auseinandersetzen, wenn man alkoholisiert fährt.

Mehr Informationen zum Thema:

Alkohol am Steuer – meine-auto.info