2013: Die Neuerungen für Autofahrer
Das Jahr 2013 bringt Autofahrern einige Änderungen im Verkehrsrecht, bei der Kfz-Steuer oder bei der Kfz-Versicherung. Hier die neuen Regelungen im Überlick
Für das Überziehen der Höchstparkdauer um bis zu 30 Minuten sieht das Bundesverkehrsministerium in einer neuen Verordnung künftig ein Verwarnungsgeld von zehn statt bisher fünf Euro vor. Weitere Überschreitungen lassen die Kosten für das Knöllchen steigen. Wer das Parklimit um mehr als drei Stunden überzieht, muss dann 30 Euro zahlen. Möglichweise tritt diese Neuverordnung schon ab dem 1. April 2013 in Kraft.
Der 19. Januar 2013 ist das Schnittdatum bei den Führerscheinen:
Die Führerscheine, die ab dem Schnittdatum erteilt oder verlängert werden, sind automatisch auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der 15 Jahre muss das Dokument erneuert werden. Alle Fahrerlaubnisse, die vor dem 19. Januar 2013 ausgehändigt wurden, bleiben bis zum 18. Januar 2033 gültig. Ein obligatorischer Arztbesuch für ältere Autofahrer oder neue Führerscheinprüfungen sind bislang jedoch nicht geplant. Wenn dem Bewerber seinen Führerschein in einem anderen EU-Land entzogen wurde, ob eingeschränkt, zeitweilig oder für immer, lehnen die Ämter die Ausstellung eines neuen Führerscheins ab. Die bisherigen Führerscheinklassen hat die EU auch neu geordnet: Bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht reicht nun die Führerscheinklasse B bis 3,5 Tonnen. Dabei werden einfach nur die Gewichte von Trailer und Zugwagen addiert. Wer aber vorhat, mit seinem Pkw größere Pferdeanhänger oder Wohnwagen zu ziehen, der muss sich zum Führerschein Klasse B die neue Schlüsselzahl 96 eintragen lassen. Somit ist es möglich, dass Zugkombinationen von mehr als 3,5 bis maximal 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gefahren werden. Eine Prüfung ist nicht nötig, da nur eine theoretische und praktische Fahrschulung von mindestens sieben Stunden vorausgesetzt werden.
Auch bei zweirädrigen Vehikeln gibt es einige Änderungen:
Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt fallen jetzt unter die Kategorie Fahrrad, wenn sie über eine Anfahrhilfe bis 6 km/h verfügen. Die neue Führerschein-Klasse AM ab 16 Jahren erlaubt nun das Fahren von zwei- und dreirädrige Kleinkrafträdern sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads) mit jeweils einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und bis zu 50 ccm Hubraum beziehungsweise 4 kW/5,44 PS Leistung. Die leistungsbeschränkte Motorradklasse A2 wird sich nicht mehr automatisch nach zwei Jahren zur unbeschränkten Klasse A erweitert. Künftig wird A2 mit einer Motorleistung von bis zu 35kW/48 PS und einem Leistungs-Gewicht-Verhältnis von nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm. Wer ab dem Stichtag die neue Klasse A2 erwirbt, benötigt hingegen nach Ablauf von zwei Jahren neben einer erneuten Fahrschulausbildung auch noch eine weitere praktische Prüfung fürs Motorraderlebnis ohne PS-Beschränkung. Eine theoretische Prüfung ist für den Aufstieg indes nicht mehr erforderlich. Für Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als elf kW wird die bisherige Definition der Klasse A1 ergänzt. Hier muss gar ein Leistungs-Gewicht-Verhältnis von höchstens 0,1 kW je Kilogramm eingehalten werden. Leichtkrafträder mit Erstzulassung bis zum 19. Januar 2013 können, ohne das neue Kriterium zu beachten, weiterhin mit Klasse A1 gefahren werden. Die bisherige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Ebenfalls den Motorradklassen werden Trikes nun zugeordnet. So berechtigt A1 auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis 15 kW/20 PS. Trikes, die leistungsstärker sind, benötigen die Klasse A, aber wer den Pkw-Führerschein der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erworben hat, der darf auch weiterhin Trikes fahren.
In vielen deutschen Städten werden Anfang 2013 Umweltzonen eingerichtet. Städte, die dieses „grüne Projekt“ bereits ab dem 1. Januar 2013 begleiten, sind Langenfeld, Remscheid und Mönchengladbach. Dort sind nur Fahrzeuge mit grünen oder gelben Feinstaubplaketten zugelassen. In Mainz-Wiesbaden sind ab 1. Februar 2013 und in Wendlingen am Neckar zum 2. April 2013 ausschließlich grüne Plaketten angesagt. Darüber hinaus werden bereits bestehende Zonen laut ADAC verschärft oder räumlich ausgedehnt. Um den Rußpartikelfilter kommt man wohl nicht mehr herum, wenn man mit seinem älteren Dieselfahrzeug in die „grünen“ Zonen fahren möchte. Die Bundesregierung hat zwar die Förderung für den Einbau bis Ende 2013 verlängert, jedoch hat sie auch gleichzeitig die Zuschusshöhe von 330 auf 260 Euro heruntergeschraubt. Eine andere Alternative sind Elektrofahrzeuge, denn wer sich 2013 für einen Elektrodienstwagen entscheidet, dem winken steuerliche Vorteile. Ab Ende 2013 können sich Fahrer, die Benzin, Diesel oder Gas in ihr Auto pumpen, über eine Online-Plattform in Echtzeit über aktuellen Kraftstoffpreis informieren. Diese Infos werden dem Verbraucher über Internet, Smartphone-Apps und Navigationsgeräte zur Verfügung gestellt. Mehr aktuelle Themen finden Sie unter www.motorvision.de/service-ratgeber/
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