Den Traum vom eigenen Haus verwirklichen jedes Jahr viele Paare und junge Familien. Neu gebaut oder gebraucht gekauft bietet ein Eigenheim viele Vorzüge. Diese reichen von der Freiheit in den eigenen vier Wänden bis zur Altersvorsorge. Besonders beim Neubau bestehen eine ganze Menge finanzieller Risiken, wenn der Bau nicht sachgemäß ausgeführt wird.

Den Bau beaufsichtigen vermeidet Kosten

Wer die Handwerker auf gut Glück werkeln lässt, ist schlecht beraten. Wird der Bau von Anfang an durch einen Bausachverständigen begleitet, können einige Mängel von vornherein ausgeschlossen werden. Mit einer Bauleistungsversicherung ist der Neubau gut abgesichert. Sie greift ein, wenn Schäden durch:

  • Konstruktionsfehler
  • Materialfehler
  • Fahrlässigkeit
  • Vandalismus
  • Wetterunbilden

entstehen. Die unterschiedlichen Tarife der einzelnen Versicherungen vergleicht der Bauleistungsversicherung Vergleichsrechner. Für Pfusch am Bau haftet der jeweilige Bauunternehmer. Dafür müssen die Schäden am Haus in ein Mängelprotokoll aufgenommen werden. Während der Bauphase ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie haftet bei allen Schäden, die durch die Baustelle entstehen. Die Schäden können Personen oder Sachwerte betreffen. Ein Schutz vor Feuer kann mithilfe der Feuerrohbauversicherung abgedeckt werden.

© HARTL HAUS, CC BY-SA 3.0

Wohnen und Leben in den eigenen vier Wänden

Mit der Fertigstellung ist es soweit zum einziehen. Nun beginnt das spannende Leben im eigenen Haus. Das Haus kann mit einer Wohngebäudeversicherung gut abgesichert werden. Sie schützt vor Schäden durch:

  • Leitungswasser
  • Rohrbruch
  • Feuer
  • Sturm
  • Elementarschäden

Für den Schutz des Inventars ist die Hausratversicherung zuständig. Sie zahlt für Schäden an Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen durch:

  • Brand
  • Explosion
  • Einbruch
  • Vandalismus
  • Sturm und Hagel
  • Frostschäden
  • Wasserschäden

Sehr empfehlenswert ist zudem eine Privathaftpflichtversicherung. Sie schützt den Eigentümer und die Familie vor finanziellen Forderungen Dritter bei Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden. Zudem wird der Versicherungsnehmer durch einen Rechtsanwalt vertreten. Sie deckt auch die zu erwartenden Gerichtskosten ab.

Damit auch nach dem Ableben des Hausbesitzers Ehepartner und Kinder im Haus wohnen bleiben können, muss das Erbrecht im Testament festgelegt werden. Wird das Haus noch in Lebzeiten an die Kinder als Schenkung überschrieben, kann die Erbschaftssteuer vermindert werden.

Fazit

Rundum abgesichert sind Eigenheimbesitzer in der Bauphase mit einer Bauleistungsversicherung, einer Bauherrenhaftpflicht und einer Feuerrohbauversicherung. Für das fertige Haus empfiehlt sich eine Wohngebäudeversicherung, eine Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung.