Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung ist schon schwer genug, denn die Versicherungspflichtgrenze liegt derzeit bei 52.200 Euro im Jahr. Wer einmal in die PKV eingetreten ist, kann nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse wechseln, es sei denn, er bezieht ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, wird arbeitslos oder geht einen steinigen Weg. Besonders jetzt, wo die privaten Krankenversicherungen wieder ihre Prämien erhöhen, wollen viele in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Wechseln kann derjenige, der ein Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze hat – doch Vorsicht – die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich angehoben. In diesem Falle kann der Versicherungsnehmer der PKV von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Einige Versicherungsnehmer arbeiten schwer daran, aus der privaten Krankenversicherung herauszukommen und in die gesetzliche einzutreten.
Das ist eigentlich nicht notwendig, wenn es nur um die Höhe der Beiträge geht. Die privaten Krankenversicherungen sind mit ihren Tarifen und den Bausteinen soweit, dass sie jedem Privatkrankenversicherten ein lukratives Angebot machen können. Ein Angebot für einen Tarif, der weniger kostet und dem Versicherungsnehmer ermöglicht, seine angesparte Gelder in den neuen Tarif mitzunehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen weigern sich, ältere Menschen wieder aufzunehmen, die aus der privaten Krankenversicherung austreten wollen. Wer älter ist als 55 Jahre hat bei der gesetzlichen Krankenkasse keine Chance mehr eintreten zu können. Ebenso wenig haben Selbstständige die Chance sich gesetzlich versichern zu lassen, stattdessen haben Sie nur die Möglichkeit, das Geschäft aufzugeben und sich beim Ehepartner über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse mitversichern zu lassen.

Wer als Arbeitnehmer privat krankenversichert ist und arbeitslos wird, der hat die Möglichkeit den Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen Krankenkasse zu vollziehen. Auch ein neuer Arbeitsplatz mit weniger Gehalt verbunden beschert die Möglichkeit für einen Wechsel. Doch bevor man sich für einen Wechsel entscheidet, sollte mit der privaten Krankenversicherung über einen Tarifwechsel gesprochen werden – Angebote sind ausreichend vorhanden.