Die Krankenversicherung und die Kfz-Versicherung gehören zu den zwei wichtigsten Versicherungen. Vor dem Abschluss sollten einige Fakten verglichen werden.

Die Krankenversicherung

Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen ist seit 2009 gleich. Die GKV kann den Beitragssatz steigern, wenn das zugeteilte Geld aus dem Gesundheitsfond nicht ausreicht. Die medizinische Beratung am Telefon auch am Wochenende ist insbesondere für chronisch kranke Menschen wichtig. Folgende Daten sollten auf jeden Fall verglichen werden:

  • Höhe vom Beitragssatz in Prozent
  • Zuschuss zu ambulanten Kuren
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege
  • Zuschuss zum Zahnersatz zum Festzuschuss
  • Werden Schulungskosten übernommen (z. B. Diabetesschulung)
  • Erstattung neuer Behandlungsmethoden
  • Beitragserstattung für freiwillig Versicherte
  • Krankengeld für Selbständige
  • Zuschlag Einzelbett im Krankenhaus

Bei einem Wechsel von einer gesetzlichen zu einer privaten Krankenversicherung kann der Versicherungsnehmer nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse (außer er ist in einem Angestelltenverhältnis). Im Internet unter www.mcblue24.de/ kann der Kunde die Preise vergleichen.

Die Autoversicherung

Jeder der ein Fahrzeug anmelden will, ist verpflichtet, eine Versicherungskarte vorzuweisen. Die Unterschiede im Preis beziehen sich nicht nur auf die prozentuale Einstufung des Versicherungsnehmers. Die Haftpflichtversicherung deckt den Schaden am Fremdfahrzeug ab. Der Schaden am eigenen Fahrzeug wird nicht abgedeckt. Es ist wichtig bei der Haftpflichtversicherung, die Grundlage einer jeden Kaskoversicherung ist, nachstehende Punkte im Vertrag zu vergleichen:

  • Preisgarantie (Best Price Garantie)
  • Deckungssumme wenigstens 50 Millionen (Was deckt die Summe ab, Personenschaden, Umwelt etc.)
  • 24-Stunden-Notruf
  • Rabattretter (die SF-Klasse wird bei einem Unfall nicht angehoben)
  • Mallorca Police (erhöhte Deckungssumme beim Mietwagen im Ausland)
  • Nutzungsausfall für das Schadensopfer
  • Wertminderung vom Fremdfahrzeug
  • Anwaltskosten
  • Schmerzensgeldforderungen vom Unfallopfer
  • Begräbniskosten
  • Unterhaltskosten (wenn das Unfallopfer getötet wird und unterhaltspflichtig war, muss die Leistung bestehen bleiben)
  • Verdienstausfall (erleidet das Unfallopfer schwere Schäden, besteht das Recht auf eine Rentenzahlung oder die Fortzahlung bis zur Genesung)

Die Teilkaskoversicherung deckt wird mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen. Die Regel ist kurz und einfach. Eine hohe Selbstbeteiligung mindert den monatlichen Beitrag. Welche Kosten am eigenen Fahrzeug werden übernommen?

  • Brand
  • Diebstahl
  • Glasbruch
  • Schmorschäden
  • Wildschaden

Bei dem Versicherungsvergleich sind die Leistungen der Haftpflicht entscheidend. Die Leistungen der Teil- oder Vollkasko können optional gewählt werden.