Firmenrechtsschutz
Aufgrund der täglichen Überlastung der Gerichte könnte man meinen, dass die Deutschen ein recht streitbares Volk sind. In vielen Teilbereichen trifft dies auch zu. Besonders viele Fälle liegen den Gerichten in Bezug auf Nachbarschaftsstreitigkeiten vor. Derartige Fälle werden auch gerne mal in die Öffentlichkeit getragen. Mehr im Verborgenen werden Fälle behandelt, in die Unternehmen verwickelt sind. Hin und wieder sickert aber auch hier etwas durch. Beispielsweise wenn es sich um einen spektakulären Fall im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung handelt oder es um Vertragsstreitigkeiten geht, welche vor Gericht landen, weil sich die Parteien nicht einigen können, oder es um einen Fall von Betriebsspionage geht, der strafrechtlich verfolgt wird.
Vergleich
Unternehmen, die einen Firmenrechtsschutz abschließen möchten, sollten einen online Firmenrechtsschutzvergleich mit rechtsschutz-dienst.de durchführen, da die Tarife sowie der Versicherungsumfang der Versicherungen sehr unterschiedlich sind.
Verschiedene Streitfälle
Für Unternehmen ist es daher ratsam, einen Firmenrechtsschutz abzuschließen. Hierbei handelt es sich um die finanzielle Absicherung des gewerblichen Rechtsschutzes, den Unternehmen wie auch Privatpersonen jederzeit in Anspruch nehmen können für den Fall, dass sie sich gegen Anschuldigungen (egal ob diese gerechtfertigt sind oder nicht) zur Wehr setzen müssen. Ebenso verhält es sich, wenn sie einen Anwalt beauftragen und vor Gericht klagen müssen, ohne ein finanzielles Risiko eingehen zu wollen. Wie auch Privatpersonen können Unternehmen durch Verleumdung, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt oder anderen Behörden, ungerechtfertigten Vertragskündigungen etc. sehr schnell in die Situation geraten, dass sie zahlungsunfähig sind.
Versicherungsumfang
Versichern können sich mit einem Firmenrechtsschutz Unternehmen und Selbstständige bzw. Freiberufler. Der Versicherungsschutz umfasst einen Grundrechtsschutz, in den auch der Arbeitgeberrechtsschutz, Grundstücksrechtschutz bzw. Gebäuderechtsschutz und ein Verkehrsrechtsschutz eingebunden sind. Erweitert werden kann dieser Versicherungsschutz um den Vertragsrechtsschutz und Steuerrechtschutz. Geschäftsführer und Selbstständige bzw. Freiberufler können für sich auch noch einen Privatrechtsschutz einbinden lassen.