Halteverbotszone? – Augen auf!
Parken in einer Halteverbotszone – worauf sollte man achten?
Jeder Autofahrer hat sie schon gesehen, die Halteverbotsschilder mit dem Zusatzhinweis Umzug, die an der Straßenkante stehen und mit einer schweren Platte gehalten werden. Und doch gibt es immer wieder viele Fragen in diesem Zusammenhang. Was ist, wenn ich mein Auto an meinem „Stammparkplatz“ vor dem Haus parke, plötzlich erkranke und in der Zwischenzeit werden an dieser Stelle solche Schilder aufgestellt? Kann dann mein Auto abgeschleppt werden? Muss ich dafür sogar finanziell aufkommen? Ein Anruf beim Kundenservice von Halteverbot123.de in Berlin gab Klarheit.
Grundsätzlich sollte erwähnt werden, dass diese mobilen Halteverbotszonen eingeführt wurden, damit sie zeitlich begrenzt aufgestellt werden können, um an der vorgesehenen Stelle Be- und Entladearbeiten vornehmen zu können, ohne den fließenden Verkehr zu behindern. Wie zum Beispiel beim Umzug, Anlieferung von Baumaterialien und vieles mehr. Daher auch der weithin geläufige Begriff temporäre oder auch mobile Halteverbotszone.
Verkehrszeichen Z283 StVO – Absolutes Haltverbot
Bilquelle: Halteverbot123.de
Was ist zu beachten bei der Einrichtung von Halteverbotszonen?
Halteverbotszonen dürfen nicht einfach aufgestellt werden, sondern müssen beim zuständigen Amt in der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Ort rechtzeitig beantragt werden. In der Genehmigung ist dann aufgeführt, wieviel Stunden vorher diese Halteverbotszone aufgestellt werden muss. Bei der Aufstellung ist ein sogenanntes Aufstellungsprotokoll oder auch eine Negativliste anzufertigen. Aus diesen geht hervor, welche Fahrzeuge sich zum Zeitpunkt der Aufstellung der Schilder in der Halteverbotszone befanden. Die vom Amt vorgegebene Frist ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten Fahrzeughalter, die sich in dieser Zone bei Einrichtung befinden, gegen die Kosten des Abschleppens erfolgreich klagen können. Somit kommen diese dann postwendend auf den Auftraggeber, der das Abschleppen veranlasst hat, zurück. Gleiches gilt selbstverständlich auch für mobile Parkverbotszonen.
Doch zurück zur eingangs gestellten Frage: Was ist also, wenn sich mein Auto in einer solchen Zone befindet und ich aber verhindert bin? Generell gilt: Eigentum verpflichtet! Das bedeutet im Klartext, wenn die Absperrung fristgemäß und gemäß den Vorgaben der behördlichen Genehmigung eingerichtet wurde, muss man zur Gültigkeit der Zone den abgesperrten Bereich freimachen. Man sollte daher schon in regelmäßigen Abständen nach seinem Auto schauen. Ist man verhindert, so im Vorfeld einen Familienangehörigen oder eine andere Person seines Vertrauens damit beauftragen. Wie heißt es umgangssprachlich? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
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