Verdienstausfallversicherung
Die Krankentagegeldversicherung, recht häufig passenderweise auch als Verdienstausfallversicherung bezeichnet, sichert die eigene Arbeitskraft und damit den Lebensunterhalt ab. Deswegen sollte jeder daran denken, eine solche Versicherung abzuschließen. Schließlich muss man sich dann nicht mehr die Frage stellen, was passiert, wenn man wegen Krankheit oder einem Unfall nicht mehr arbeiten kann. Die Frage nach eine Existenzkrise stellt sich dann überhaupt nicht.
Zwar kann einen die Verdienstausfallversicherung nicht direkt vor der Arbeitsunfähigkeit schützen, wohl aber den Einkommensverlust sichern. Somit handelt es sich um eine Absicherung des Einkommens im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Insbesondere in der heutigen Zeit ist es unerlässlich, eine Verdienstausfallversicherung abzuschließen. Immerhin besteht bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit ein hohes finanzielles Risiko. Zwar haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall zunächst den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings endet dieser in der Regel schon nach sechs Wochen. Um sich ein Krankentagegeld für die Zeit nach der Lohnfortzahlung zu sichern, sollte eine Verdienstausfallversicherung abgeschlossen werden. Diese kommt übrigens nicht nur für Angestellte, sondern auch für Selbstständige infrage. Für Ärzte und Freiberufler gibt es sogar bestimmte Spezialtarife.
Bei der Verdienstausfallversicherung ist das Nettoeinkommen der versicherten Person immer ausschlaggebend für die Berechnung des Krankentagegeldes. Hierfür wird der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate als Richtwert angesehen. Natürlich gibt es auch Pflichten, die man mit dem Abschluss einer solchen Versicherung eingeht. So steht die versicherte Person in der Pflicht, der Versicherungsgesellschaft unmittelbar Bericht darüber zu erstatten, wenn es zu einer dauerhaften Verminderung des Nettoeinkommens kommt. Für den Nachweis dient ein ärztliches Attest. Nach dessen Einreichen tritt die Verdienstausfallversicherung direkt dann in Kraft, wenn es durch die Krankenkasse zu keiner Lohnfortzahlung kommt, und ist zeitlich unbegrenzt.
Folgende Leistungen gehören zur Krankentagegeldversicherung:
* Nach der Karenzzeit Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, sofern es durch Krankheit oder Unfall zur Arbeitsunfähigkeit kommt
* Lohnfortzahlung ist zeitlich nicht begrenzt
* Weltweiter Versicherungsschutz
* Steuerfreiheit
Kommentare