Verkehrsschilder Übersicht
In Deutschland gibt es gemäß Straßenverkehrsordnung vier Untersparten von Verkehrsschildern, sowie eine Zusatzsparte. Die einzelnen Untersparten sind Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen und Verkehrseinrichtungen.
Gefahrzeichen (Zeichen 101 bis 162):
Diese zeigen eine Gefahr an, entweder als allgemeine Gefahrenstelle oder mit Anzeige um welche Gefahr es sich handelt. Folgende Gefahren werden gekennzeichnet:
Achtung! Rechts vor links, Abknickende Vorfahrt, Starke Kurven, Gefälle oder Steigung, Schnee- Rutsch-, oder Stau-Gefahr, Unebene Fahrbahn, Steinschlag- oder “aufspritzender Splitt”-Gefahr, usw. Hingewiesen wird auf diesen Schildern auch wenn z.B. Wildwechsel, starker Wind o.ä. zur Gefahr werden können, sowie dass man besondere Vorsicht walten lassen muss, bei z.B. spielenden Kindern, Fahrradwegen, Schienenverkehr usw. Beim Schienenverkehr kommen auch Schilder zur Nutzung, die anzeigen, wie weit die jeweilige Entfernung bis zur Schiene noch ist.
Ein Schild, welches auf eine Lichtzeichenanlage (Ampel) hinweist, gehört ebenso zu den Gefahrzeichen / Warnschilder. Sie warnt vor einer Ampel, die möglicherweise vor einer Baustelle oder als Übergangslösung für eine neu eingerichtete Ampelanlage, z.B. an Kreuzungen, aufgestellt wird.
Vorschriftzeichen (Zeichen 201 bis 292):
Hierunter verstehen wir Gebots- oder Verbotsschilder. Sie stehen rechts der Fahrbahn oder, falls sie für einzelne markierte Fahrstreifen gelten, sind sie über diesen angebracht. Die Zeichen stehen dort, wo die Anweisung zu befolgen ist, bzw. von wo aus sie gilt. Vorschriftzeichen sind z.B. folgende:
Vorfahrtschilder bei denen Sie anderen die Vorfahrt gewähren müssen. Hierzu gehören auch Stopp-Schilder. Sie zeigen an, dass Sie halten müssen, auch wenn Sie sehen können, dass die Vorfahrtstraße verkehrsfrei ist.
Schilder, welche die vorgeschriebene Fahrtrichtung bzw. die Vorbeifahrt oder einen Kreisverkehr anzeigen, sowie über Einbahnstraßen informieren und das Befahren von Seitenstreifen regeln.
Andreaskreuze und Haltestellenschilder für Busse oder Straßenbahnen. Diese Schilder mahnen einen zur Vorsicht und zeigen ein Halteverbot an, das heißt man darf an dieser Stelle höchstens für 3 Minuten das KFZ be- oder entladen, sofern das Auto nicht verlassen wird.
Schilder, die bestimmte Wege oder Plätze markieren, wie “Taxi”, Fahrrad- oder Reitweg, Fußgängerzone usw..
Durchfahrtverbot-Schilder allgemein, oder für bestimmte Fahrzeuge oder deren unterschiedliche Gegebenheiten, wie unzulässige Höhe, Breite, Länge usw..
Verkehrsschilder mit Angabe der Höchst- oder Mindestgeschwindigkeit, mit Überholverboten sowie die Aufhebung der Richtlinien.
Halteverbotsschilder, sowie das Verbotsschild, ohne Schneeketten zu fahren.
Richtzeichen (Zeichen 301 bis 551):
Hierzu gehören Vorfahrtschilder jeglicher Art, die Ihnen die Vorfahrt geben, Ortsschilder, sowie Schilder, die bestimmte Flächen oder Wege kennzeichnen, z.B. als Parkmöglichkeit, als verkehrsberuhigter Bereich, Wasserschutzgebiet usw., Sackgassen-Schilder , sowie Ortshinweis-Schilder und Touristische Hinweise.
Auch Umleitung-Schilder gehören zu den Richtzeichen.
Ferner gehören auch Autobahnschilder zu den Richtzeichen. Z.B. werden Tunnel angezeigt, Nothaltebuchten, die Ausfahrt, die entsprechenden Städte bei den Ausfahrten, ob es sich um eine Autobahn oder eine Autostraße handelt usw..
Anzeigen von “Pannenhilfe”, “Rotes Kreuz”, sind Richtzeichen, sowie Schilder auf denen ein Autobahnhotel, -gasthaus oder -kiosk angezeigt wird. Ebenso die Hinweise auf die Polizei und die Notrufsäule oder eine Maut-pflichtige Strecke. Ein Zeichen für die Zollstelle sowie Informationstafeln an Grenzübergangsstellen gehören auch zu den Richtzeichen.
Verkehrseinrichtungen
Schilder, die zu den Verkehrseinrichtungen gehören sind z.B. Leitbaken und fahrbare Absperrtafeln. Diese werden meistens vor gesperrte Fahrbahnen anlässlich einer Baustelle aufgestellt – dieses ist dann mit einem Baustellenschild auf der Tafel gekennzeichnet – oder wegen möglicher anderer Gefahren, die dann jedoch nicht benannt werden. Ebenso gehören Richtungspfeile in Kurven zu Verkehrseinrichtungen.
Zusatzzeichen (Zeichen 1000 – 1059):
Diese werden in vier Hauptgruppen aufgeteilt:
Die allgemeinen Zusatzzeichen,
die “frei”-Zusatzzeichen,
die Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen,
sowie die besonderen Zusatzzeichen.
Zu den allgemeinen Zusatzzeichen gehören Richtungsangaben, Länge einer Verbotsstrecke bzw. einer einzuhaltenden Höchstgeschwindigkeit, Verlauf von Vorfahrtstraßen, Hinweise auf bestimmte Gefahren, auf geänderte Verkehrsführung oder Vorfahrtregelung usw. Hier findet man auch Schilder mit Graphiken oder verbalen Angaben.
Die “frei”-Zusatzzeichen bezeichnen entweder durch Personen- oder Fahrzeuggraphiken oder durch verbale Angaben diejenigen, die von einem Verbots- oder Gebotsschild ausgenommen sind. Z.B. kann bei einer Baustelle unter dem “Durchfahrt-Verboten”-Schild das Zusatzzeichen “Baufahrzeuge frei” angebracht sein oder bei einem Parkverbot können Anwohner und deren Besucher durch das Zusatzzeichen “Anlieger frei” von diesem Verbot befreit sein.
Unter beschränkende Zusatzzeichen fallen u.a. die Schilder, die Zeitangaben machen, wie z.B. wie lange oder ab wann man in einer Halteverbot-Zone parken darf oder bei welchen Wetterverhältnissen (z.B. “Bei Nässe)nur die darüber angegebene Höchstgeschwindigkeit erlaubt ist. Außerdem sind hier auch Graphiken oder verbale Anweisungen zu finden, welche Personen oder Kraftfahrzeuge bestimmte Zonen benutzen dürfen.
Unter “besondere Zusatzzeichen” fallen u.a. Schilder, die auf besondere Gefahrenzonen hinweisen, z.B. für Wohnwagengespanne auf Gefällstrecken und starkem Seitenwind auf Autobahnen. Ebenso ist das allein stehende Hinweisschild “Streugut” ein “besonderes Zusatzzeichen”