MPU & Drogen
Wer unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, also Drogen, eine Fahrzeug im Straßenverkehr führt, begeht eine Straftat, die in aller Regel mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet wird. Des Weiteren wird eine Sperrfrist angeordnet innerhalb der die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Wichtig ist, dass es sich hier nicht lediglich um Kraftfahrzeug dreht, sondern um sämtliche Fahrzeuge, also auch Fahrräder.
Wer nach Ablauf der Sperrfrist wieder ein Fahrzeug führen will, muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen. Die Behörde hat sodann die Voraussetzungen für die Neuerteilung zu prüfen. Hat die Behörde Anlass an der Geeignetheit des Antragstellers zur Teilnahme am Straßenverkehr zu zweifeln, so ordnet sie die Begutachtung an. Nimmt der Antragssteller an der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) nicht teil, wird sein Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis abgelehnt. Zweifel an der Geeignetheit bestehen immer dann wenn die zuvor festgestellt Blutalkoholkonzentration über 1,6 Promille lag oder er unter Drogeneinfluss stand.
Nach Begutachtung des Probanden erstellt der Sachverständige sein Gutachten und gibt eine Einschätzung dazu ab, ob der Antragsteller geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Eine MPU ist eine überaus diffizile Angelegenheit, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Viele Institutionen bieten Kurse und verkehrspsychologische Beratungen an, die auf die MPU vorbereiten sollen. Da insbesondere die Selbstreflexion und Auseinandersetzung mit der Tat überprüft wird, ist dringend zu einer derartigen Beratung zu raten. Die Durchfallquote bei der MPU ist sehr hoch, insbesondere deshalb, weil die Täter nicht über ein notwendiges Problembewusstsein verfügen. Hier setzen die entsprechenden Kurse (MPU Drogen) an.