Unterbringung im Pflegeheim – Wie sieht es mit den Kosten aus?
Viele Familien kennen die Lage oder geraten vielleicht einmal in genau diese Situation: Ein Familienangehöriger wird krank und zu einem Pflegefall, die Familie kann sich aber aus zeitlichen Gründen nicht um das Familienmitglied kümmern. Was kann man tun?
Wenn die Familie keine Zeit hat um sich um den Pflegebedürftigen zu kümmern gibt es die Möglichkeit einen mobilen Pflegedienst zu beauftragen oder man bemüht sich um einen Platz im Pflegeheim. Diese sind jedoch nicht billig und wer übernimmt die Kosten?
Der erste Schritt ist die Feststellung der Pflegestufe. Dies übernimmt der medizinische Dienst der zu dem Kranken nach Hause kommt und ihn untersucht. Dann erfolgt eine Einstufung in die Pflegestufen 1-3. Dabei ist die Pflegestufe 1 die Stufe in der der Erkrankte in der Regel keine Betreuung rund um die Uhr benötigt sondern nur zeitweise, Pflegestufe 3 ist in der Regel die Einstufung die eine ständige Betreuung erfordert.
Hat der medizinische Dienst die Pflegeeinstufung vorgenommen dann zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung je nach dem Grad in der Pflegestufe 1 monatlich 1023,00 Euro, in der Pflegestufe 2 1279,00 Euro und in der Pflegestufe 3 1432,00 Euro.
Ist jedoch die Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig dann reicht dieses Geld alleine nicht aus. Ein Pflegeheim kostet im Durchschnitt rund 3400,00 Euro im Monat. Wo bekommt man also das restliche Geld zur Deckung der Kosten her?
Zusätzlich zum Pflegegeld kommen dann erst einmal die Einkünfte des Pflegebedürftigen hinzu. Das heißt Renten oder Kriegs- bzw. Witwen- oder Witwerrenten werden zur Bezahlung des Pflegeheimes aufgewendet. Kann das Pflegeheim immer noch nicht vollständig bezahlt werden dann kann die Familie einen Antrag auf Pflegewohngeld stellen und einen Antrag auf zusätzliche Leistungen aus der Sozialhilfe.
Die Angehörigen werden dabei in der Regel nicht zu Zahlungen verpflichtet. Einige Ämter überprüfen die Vermögensverhältnisse und bei offenen Beträgen kann die Familie dann zur Zahlung der restlichen Beträge zur Begleichung der monatlichen Kosten für das Pflegeheim herangezogen werden.
Auch bei Berufsunfähigkeit spielt das Thema Pflegeheim eine wichtige Rolle. Lesen Sie hier aktuelles zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Laut §36 SGB XI beträgt die Pflegesachleistung in der
Pflegestufe I: 384,-€
Pflegestufe II: 921,-€
Pflegestufe III: 1432,-€
Hallo, die Pflegesätze auf die sich Maja bezieht gelten nur für die häusliche und teilstationäre Pflege.
Für die Vollstationäre Pflege gelten die von Sascha erwähnten.
Nicht vergessen:
Pflegestufe III Härtefallregelung: 1918 €
In der vollstationären Pflege gilt seit 01.07.08 (Reform Pflegeversicherung) für die Pflegestufe III ein Monatssatz von 1470,- €. Die anderen Pflegestufen bleiben erstmal gleich.
guten tag
ich weis nicht ob ich hier richtig bin.
wenn ich eine tochter habe die verhairatet ist,deren mann verstorben ist und die tochter wird pflegefall und kommt in ein pflegeheim.
muss ich nda als vater ,wenn kosten anfallen dann auch noch zahlen,oder brauche ich nichts zu zahlen da meine tochter ja verheiratet war.
Hallo Erhard,
wenn die Witwenrente und die Rente Deiner Tochter nicht aureichen und eventuelles Vermögen verbraucht ist, kannst auch Du zur Kasse gebeten werden, aber es gibt einen Freibetrag für Angehörige. Wenn dein Einkommen darunter liegt, musst du nicht zahlen, dann springt in der Regel das Sozialamt ein. Dazu musst Du dann einen Antrag auf Pflegewohngeld oder Übernahme der Heimlkosten stellen.