Mietkaution: Wie hoch darf sie sein?
Höhe der Mietkaution
Schließt ein Mieter einen neuen Mietvertrag, so wird zur Absicherung des Vermieters eine Mietkaution in Höhe von maximal drei Kaltmieten fällig.
Mietkaution in Raten
Keineswegs sind Mieter verpflichtet, die Kautionen auf einen Schlag zu zahlen, sie kann in drei Raten an den Vermieter überwiesen werden. Die erste Rate wird hierbei zum Beginn des Mietverhältnisses fällig (im Vertrag festgehalten), die weiteren in Absprache mit dem Vermieter. Alle anderen Vereinbarungen im Mietvertrag sind unzulässig, egal, ob es sich um eine Barkaution handelt oder ob ein „verpfänbares Sparbuch“ als Sicherheit hinterlegt wird.
Zinsen für die Kaution
Darüber hinaus sind Vermieter dazu verpflichtet,
- die Kaution der Mieter vom eigenen Vermögen zu trennen,
- das Geld zinsgünstig anzulegen,
- den Betrag zurückzuzahlen (mit Zinsen), wenn das Mietverhältnis beendet wird (Frist sechs Monate), sonst wird Schadenersatz fällig.
Der Mieter hat auch die Möglichkeiten, dass Kautionskonto selbst anzulegen wenn der Vermieter zustimmt und es dann an den Vermiter zu verpfänden
In dem Bereich der Mietkautions wird meines Erachtens noch viel zu viel Unwesen getrieben. Der Vermieter sollte im Grunde genommen nur an das Geld rankommen, wenn die Bank ihm es erlaubt aufgrund von Zahlungsrückstand oder Renovierungsarbeiten. Oder wenn man auszieht und die Nebenkosten noch nicht abgerechnet sind. Aber letztendlich sollte eigentlich der Mieter die Anlage bestimmen und abschließen und nur, wie John schon geschrieben hat, verpfänden. Das geht übrigens auch mit einem Bausparvertrag, habe ich vor Kurzem hier (http://mietkautionskonto.info/bausparvertrag-mietkaution/) gelesen. Interessantes Modell für viele Mieter, da somit auch gleich dieser doppelt genutzt werden kann.
Liebe Grüße
Ursula