Eigenheim: Niedrige Zinsen trotz geringem Eigenkapital durch Nachrangdarlehen
Der Weg in die eigenen vier Wände geht sich mit einer komfortablen Eigenkapitalausstattung bekanntlich deutlich leichter als mit nur wenigen Mitteln. Dabei ist nicht nur die insgesamt geringere Schuldenlast für die geringere finanzielle Belastung verantwortlich: Banken erheben für Kredite mit einem Beleihungsauslauf von mehr als 60 Prozent (das entspricht rund 54 Prozent des Verkehrswertes) meist Aufschläge auf die Sollzinsen. Die Kreditinstitute lassen sich so das aus ihrer Sicht höhere Risiko vergüten.
Mit Nachrangdarlehen können Verbraucher auch dann um die Aufschläge herumkommen, wenn nur wenige Eigenmittel zur Verfügung stehen. Nachrangige Kredite werden von staatlichen Förderbanken vergeben. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau beispielsweise stellt in ihrem Wohneigentumsprogramm Darlehen zur Verfügung, die zweitrangig ins Grundbuch eingetragen werden können. 30 Prozent der Investitionskosten (maximal 100.000 Euro) können auf diese Weise finanziert werden. Aus Sicht anderer an der Finanzierung beteiligter Banken stellt das staatlich besicherte Darlehen einen Ersatz für Eigenkapital dar.
Die Konditionen im Wohneigentumsprogramm sind günstig und an den Bedarf angehender Eigenheimbesitzer angepasst. Die Laufzeit kann sich auf bis zu 35 Jahre erstrecken, Zinsbindungen sind mit einer Dauer von bis zu 15 Jahren möglich. Darüber hinaus gewährt die KfW bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen Darlehensnehmer ausschließlich die anfallenden Zinsen entrichten müssen. Die Zinsen liegen auf einem in etwa marktüblichen Niveau.
Ausgereicht werden die Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm nicht über die KfW selbst, sondern über Banken und Sparkassen, an die auch die entsprechenden Anträge zu richten sind. Mitunter gewähren die Kreditinstitute sogar Rabatte auf die KfW-Kredite: Die ING-DiBa beispielsweise gewährt Kreditnehmern über die gesamte Laufzeit einen Nachlass in Höhe von 0,25 Prozent auf den Sollzins.
Dem o.g. Beitrag muss ich widersprechen.
Bei dem KfW-Wohneigentumsprogramm handelt es sich keinesfalls um ein Nachrangdarlehen. Weiterhin wird es auch nicht von Banken als Eigenkapitalersatz angesehen.
Richtig ist, dass es sich bei dem KfW-Darlehen um ein durchgeleitetes Darlehen handelt, welches von der Bank bei der KfW beantragt und an den Kunden weitergegeben wird.
Die endfinanzierende Bank haftet für dieses KfW-Darlehen und die Grundschuld wird ebenfalls nicht für die Kreditanstalt für Wiederaufbau eingetragen.
Daher kann ein KfW-Darlehen im Wohnungsbau kein Eigenkapital ersetzen.
Anders verhält es sich natürlich bei gewerblichen Finanzierungen mit entsprechender Haftungsfreistellung.